Sie sind verhaftet!

Ganz so schlimm wird es vermutlich nicht kommen. Aber wer beim Versand von E-Mails die Rechtskonformität außer Acht lässt, kann ziemlichen Ärger bekommen.

Kein Thema, meinen Sie. Oh doch! Zumindest kommt eine Studie der Unternehmensberatung Absolit, Waghäusel, zu diesem Schluss. Ihr zufolge ist nur ein Bruchteil der Händler, die mit E-Mail-Marketing arbeiten, rechtlich auf der sicheren Seite. Analysiert wurde das E-Mail-Marketing von 449 Händlern aus neun Unterbranchen. Gerade einmal vier Unternehmen konnten bei den bis zu 125 Kriterien die volle Punktzahl erreichen. Ein Viertel brachte es auf nicht einmal die Hälfte der Punkte. Häufigste Ursache hierfür ist das Missachten der Kennzeichnungspflicht, nur in rund der Hälfte der Fälle ist das Impressum bei Mails oder auch Newslettern vollständig.

E-Mail-Marketing ist durch die DSGVO ein komplizierter geworden als viele denken. Bild: Pixabay

Selbst elementare Bestandteile der kürzlich in Kraft getretenen DSGVO werden missachtet. 17 Prozent verlangen nicht zweckgebundene Daten wie Name oder Anrede bei der  Newsletter-Registrierung. Ähnlich viele klären ihre Abonnenten nicht darüber auf, ob und welche personenbezogenen Daten gesammelt werden. „Viele Händler befinden sich rechtlich auf sehr dünnem Eis und sind sich der Tragweite der neuen Datenschutz-Grundverordnung anscheinend nicht bewusst“, fasst Studienautor Torsten Schwarz zusammen.

Augen auf beim E-Mail-Marketing

Doch es gibt auch positive Erkenntnisse: So versenden 82 Prozent der untersuchten Unternehmen über CSA-zertifizierte E-Mail-Service-Provider, und 86 Prozent schützen die Datenübertragung ihrer Anmeldeformulare durch eine SSL-Verschlüsselung.

Ihr
Andreas Nemeth

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